Gemäß § 12 Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Koordinierungsstelle des Bundes eingerichtet, der je ein Vertreter jener Bundesministerien angehören, in deren Wirkungsbereich INSPIRE relevante Geodatensätze oder -dienste anfallen. Diese Stelle fungiert mit Vertretern der Länder, des Österreischischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes als Nationale Koordinierungsstelle.
Die Nationale Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben hinsichtlich der Geodateninfrastruktur Österreichs, die aufgrund der die INSPIRE Richtlinie umsetzenden Gesetze geschaffen, angewandt oder zur Verfügung gestellt wird, wahrzunehmen:
Für Beratungen und Beschlussfassungen der Koordinierungsstelle ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder erforderlich. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Nationale Koordinierungsstelle kann in ihrer Arbeit durch Experten bzw. Expertengruppen unterstützt werden.